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Informative Rückvergütungen

Nach MiFID II müssen erhaltene Kickbacks an den Endkunden weitergegeben werden. Als Kickback wird die Rückerstattung eines Teils des gezahlten Betrags eines Geschäfts zwischen mehreren Beteiligten durch einen Beteiligten an einen anderen bezeichnet.

Die von November 2007 bis Ende 2017 gültige erste Fassung der Finanzmarktrichtlinie MiFID forderte bereits die Offenlegung von Kickbacks. Daher finden Sie in der Erfassung von Transaktionen die nach MiFID II veralteten Transaktionstypen der Kategorie "Informative Rückvergütungen" – Bestandsprovision (informativ) und Rückvergütung (informativ).

So erfasste informative Rückvergütungen verwalten Sie im Infront Portfolio Manager mithilfe der Auswertung "Kickbacks".

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