Geldwäschegesetz-Kommentare zu Transaktionen
Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus müssen Banken gewisse regulatorische Anforderungen erfüllen, darunter fällt auch die Überprüfung von Transaktionen, die bestimmte Beträge übersteigen. Die Überprüfung muss erfolgen und das Ergebnis muss dokumentiert werden.
Hier unterstützt Sie der Infront Portfolio Manager mit dem Feature "Geldwäschegesetz-Kommentierung". Zu jeder Transaktion können Sie einen Geldwäschegesetz-Kommentar (bis zu 255 Zeichen) eingeben und speichern. Diese Kommentare werden auch in die Änderungsnachverfolgung aufgenommen. Hierbei werden auch der Bearbeiter (Benutzer des Infront Portfolio Manager) sowie das Datum und die Uhrzeit gespeichert.
Auch per MM-Talk können diese Informationen abgefragt werden, entsprechende neue Spalten finden Sie z. B. in der Auswertung "Transaktionsliste".
Geldwäschegesetz-Compliance-Kommentierung
Neben der oben beschriebenen Funktionalität "Geldwäschegesetz-Kommentierung" steht Ihnen als Erweiterung auch eine "Geldwäschegesetz-Compliance-Kommentierung" zur Verfügung. Hierzu benötigen Sie das neue Objekt-Recht "Compliance-Kommentar auf Transaktionen anlegen, verändern und löschen" in der Benutzerverwaltung.
Mit der "Geldwäschegesetz-Compliance-Kommentierung" haben Sie die Möglichkeit, auch die Arbeit der Compliance-Abteilung in diesem Bereich zu unterstützen, zu dokumentieren und ebenfalls in die Änderungsnachverfolgung aufzunehmen. So kann die Compliance-Abteilung die Geldwäschegesetz-Kommentare überprüfen und ggf. weitere Informationen anfordern.
Auch diese Informationen - GwG-Compliance-Kommentar, GwG-Compliance-Status, Benutzer sowie Datum und Uhrzeit sind per MM-Talk abfragbar und in der Transaktionsliste als Spalten angelegt.
Beim Datenaustausch über MME-Dateien werden die neuen Felder unterstützt, diese werden also gemeinsam mit den Transaktionen ex- und importiert.