Geldwäschegesetz-Compliance-Kommentar zu Transaktionen eingeben
Verfügen Sie über die entsprechende Berechtigung und möchten Sie zu einer Transaktion ergänzend zu einem Geldwäsche-Kommentar auch einen Geldwäschegesetz-Compliance-Kommentar eingeben, dann gehen Sie z. B. wie folgt vor:
- Öffnen Sie den Workspace eines Inhabers oder eines Portfolios, indem Sie das Objekt im Explorer auswählen oder mithilfe der Objektsuche danach suchen und den gewünschten Inhaber bzw. das gewünschte Portfolio im Suchergebnis auswählen und mit "OK" bestätigen.
- Wechseln Sie im Workspace in "Transaktionen" und dort in "Erfassung".
Es öffnet sich das Worksheet "Transaktionen erfassen". - Markieren Sie die gewünschte Transaktion in der Liste und wählen Sie dann im Kontextmenü (rechte Maustaste) den Befehl GELDWÄSCHE-COMPLIANCE-KOMMENTAR.
- Geben Sie dann im sich öffnenden Dialogfenster "Geldwäschegesetz-Kommentar" den gewünschten Kommentar in das Eingabefeld "GwG-Compliance-Kommentar" ein. Beachten Sie, dass die Eingabe auf maximal 255 Zeichen begrenzt ist.
- Setzen Sie über die Auswahlliste den passenden GwG-Compliance-Status.
- Beenden und speichern Sie die Eingabe mit dem Button "OK".
Beim nächsten Öffnen des Dialogfensters werden dann auch die gespeicherten Werte der Felder zu Benutzer und Datum angezeigt:
Zum Eingeben bzw. Editieren eines GwG-Compliance-Kommentars benötigen Sie neue Objekt-Recht "Compliance-Kommentar auf Transaktionen anlegen, verändern und löschen".
Das Dialogfenster "Geldwäschegesetz-Kommentar" erscheint bei beiden Formen der Kommentierung. Während der Eingabe eines GwG-Compliance-Kommentars sind die Felder im oberen Teil des Dialogfensters nicht editierbar.