Geldwäschegesetz-Kommentar zu Transaktionen eingeben
Möchten Sie zu einer Transaktion einen Geldwäschegesetz-Kommentar eingeben, dann gehen Sie z. B. wie folgt vor:
- Öffnen Sie den Workspace eines Inhabers oder eines Portfolios, indem Sie das Objekt im Explorer auswählen oder mithilfe der Objektsuche danach suchen und den gewünschten Inhaber bzw. das gewünschte Portfolio im Suchergebnis auswählen und mit "OK" bestätigen.
- Wechseln Sie im Workspace in "Transaktionen" und dort in "Erfassung".
Es öffnet sich das Worksheet "Transaktionen erfassen". - Markieren Sie die gewünschte Transaktion in der Liste und wählen Sie dann im Kontextmenü (rechte Maustaste) den Befehl GELDWÄSCHE-KOMMENTAR.
- Geben Sie dann im sich öffnenden Dialogfenster "Geldwäschegesetz-Kommentar" den gewünschten Kommentar in das Eingabefeld "GwG-Kommentar" ein. Beachten Sie, dass die Eingabe auf maximal 255 Zeichen begrenzt ist.
- Beenden und speichern Sie die Eingabe mit dem Button "OK".
Beim nächsten Öffnen des Dialogfensters werden dann auch die gespeicherten Werte der Felder zu Benutzer und Datum angezeigt:
Zum Eingeben bzw. Editieren eines GwG-Kommentars benötigen Sie entweder das Objekt-Recht "Transaktionen eines Depotobjekts verändern bzw. stornieren" oder das Objekt-Recht "Kommentar auf Transaktionen anlegen, verändern und löschen".
Das Dialogfenster "Geldwäschegesetz-Kommentar" erscheint bei beiden Formen der Kommentierung. Während der Eingabe eines GwG-Kommentars sind die Felder im unteren Teil des Dialogfensters (GwG-Compliance-Kommentierung) nicht editierbar.