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Auswirkungen auf steuerliche Auswertungen

Auf steuerlich relevante Auswertungen haben diese Regelungen insbesondere auch während der Übergangszeit einen erheblichen Einfluss:

Bestandsschutz mit sämtlichen Sonderregelungen

  • Finanzinnovationen
    • kein Bestandsschutz
  • Zertifikate, die keine Finanzinnovationen sind
    • unbeschränkter Bestandsschutz nur bis Ankauf einschließlich 14.3.2007
    • ab Ankauf 15.3.2007 beschränkter Bestandsschutz bis 30.6.2009
    • ab Ankauf 1.1.2009 direkt ohne Bestandsschutz
  • Spezial-Sondervermögen
    • Bestandsschutz nur bis Ankauf einschließlich 9.11.2007
    • ab Ankauf 10.11.2007 kein Bestandsschutz

Weitere wichtige Änderungen

  • Abgrenzung Gültigkeit HEV / kein HEV.
  • Abgrenzung von Aktien-Gewinnen und sonstigen Veräußerungsgewinnen.
  • Gewinne und Verluste mit Finanzinnovationen können analog zu Gewinnen und Verlusten mit anderen Wertpapieren mit dem Altverlust aus §23 verrechnet werden.
  • Seit dem 1.1.2009 ist kein Abzug von Werbungskosten mehr möglich.
  • Stillhalterprämien stellen seit dem 1.1.2009 keine eigene steuerliche Rubrik mehr dar.
  • Devisentermingeschäfte sind ab 1.1.2009 abgeltungsteuerpflichtig.
  • Gewinne und Verluste von Nicht-Euro-Papieren müssen zum jeweiligen Orderdatum direkt in Euro umgerechnet werden.
  • Transaktionen auf Konten und Depots, die als "Von Steuerbetrachtung ausschließen" markiert wurden, müssen für die steuerlich relevanten Auswertungen ausgefiltert werden.
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