Auswirkungen auf steuerliche Auswertungen
Auf steuerlich relevante Auswertungen haben diese Regelungen insbesondere auch während der Übergangszeit einen erheblichen Einfluss:
Bestandsschutz mit sämtlichen Sonderregelungen
- Finanzinnovationen
- kein Bestandsschutz
- Zertifikate, die keine Finanzinnovationen sind
- unbeschränkter Bestandsschutz nur bis Ankauf einschließlich 14.3.2007
- ab Ankauf 15.3.2007 beschränkter Bestandsschutz bis 30.6.2009
- ab Ankauf 1.1.2009 direkt ohne Bestandsschutz
- Spezial-Sondervermögen
- Bestandsschutz nur bis Ankauf einschließlich 9.11.2007
- ab Ankauf 10.11.2007 kein Bestandsschutz
Weitere wichtige Änderungen
- Abgrenzung Gültigkeit HEV / kein HEV.
- Abgrenzung von Aktien-Gewinnen und sonstigen Veräußerungsgewinnen.
- Gewinne und Verluste mit Finanzinnovationen können analog zu Gewinnen und Verlusten mit anderen Wertpapieren mit dem Altverlust aus §23 verrechnet werden.
- Seit dem 1.1.2009 ist kein Abzug von Werbungskosten mehr möglich.
- Stillhalterprämien stellen seit dem 1.1.2009 keine eigene steuerliche Rubrik mehr dar.
- Devisentermingeschäfte sind ab 1.1.2009 abgeltungsteuerpflichtig.
- Gewinne und Verluste von Nicht-Euro-Papieren müssen zum jeweiligen Orderdatum direkt in Euro umgerechnet werden.
- Transaktionen auf Konten und Depots, die als "Von Steuerbetrachtung ausschließen" markiert wurden, müssen für die steuerlich relevanten Auswertungen ausgefiltert werden.