Auf steuerlich relevante Auswertungen haben diese Regelungen insbesondere auch während der Übergangszeit einen erheblichen Einfluss:
Bestandsschutz mit sämtlichen Sonderregelungen
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Finanzinnovationen
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kein Bestandsschutz
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Zertifikate, die keine Finanzinnovationen sind
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unbeschränkter Bestandsschutz nur bis Ankauf einschließlich 14.3.2007
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ab Ankauf 15.3.2007 beschränkter Bestandsschutz bis 30.6.2009
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ab Ankauf 1.1.2009 direkt ohne Bestandsschutz
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Spezial-Sondervermögen
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Bestandsschutz nur bis Ankauf einschließlich 9.11.2007
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ab Ankauf 10.11.2007 kein Bestandsschutz
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Weitere wichtige Änderungen
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Abgrenzung Gültigkeit HEV / kein HEV.
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Abgrenzung von Aktien-Gewinnen und sonstigen Veräußerungsgewinnen.
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Gewinne und Verluste mit Finanzinnovationen können analog zu Gewinnen und Verlusten mit anderen Wertpapieren mit dem Altverlust aus §23 verrechnet werden.
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Seit dem 1.1.2009 ist kein Abzug von Werbungskosten mehr möglich.
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Stillhalterprämien stellen seit dem 1.1.2009 keine eigene steuerliche Rubrik mehr dar.
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Devisentermingeschäfte sind ab 1.1.2009 abgeltungsteuerpflichtig.
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Gewinne und Verluste von Nicht-Euro-Papieren müssen zum jeweiligen Orderdatum direkt in Euro umgerechnet werden.
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Transaktionen auf Konten und Depots, die als "Von Steuerbetrachtung ausschließen" markiert wurden, müssen für die steuerlich relevanten Auswertungen ausgefiltert werden.