Restriktionsprüfungen einer Order im Orderbuch anzeigen
Im Orderbuch können Sie für jede Order die im Portfolio-Rebalancing erfolgten Restriktionsprüfungen anzeigen und ggf. mit Kommentaren versehen.
Gehen Sie wie folgt vor, um die Restriktionsprüfungen einer Order im Orderbuch anzuzeigen:
Markieren Sie die Order und wählen Sie dann im Kontextmenü den Befehl RESTRIKTIONSPRÜFUNGEN ANZEIGEN.
Existieren für die Order Restriktionen, dann erscheint das Dialogfenster "Restriktionsprüfungen zur Order".
Im Einzelnen finden Sie hier folgende Informationen:Spalte Beschreibung Restriktion
Die Bezeichnung der Restriktion.
Restriktionstyp
Der Typ der Restriktion: Bestandsrestriktion oder Quotenrestriktion?
Ebene
Die Ebene des Depotobjekts, dem die Restriktion zugewiesen ist. Hier sind folgende Objekte möglich:
- Portfolio
- Inhaber
- Gruppe
Objektname
In der Spalte "Objektname" sehen Sie den Namen des (Basis-)Depotobjekts (Portfolio, Inhaber oder Gruppe), dem die Restriktion zugewiesen ist.
Restriktionsverletzung
Diese Spalte zeigt, ob die Order eine Restriktion verletzt.
Kommentiert von
Der Benutzer des Infront Portfolio Manager, der den Kommentar zu dieser Restriktionsprüfung zuletzt geändert hat.
Kommentar
Der Kommentar zu dieser Restriktionsprüfung.
Restriktionen (bzw. Restriktionsprüfungen) von noch nicht freigegebenen Orders können Sie kommentieren. Geben Sie dazu den entsprechenden Text in die Spalte "Kommentar" ein.
Nach der Freigabe der Order ist eine Bearbeitung der Kommentare nicht mehr möglich.
Dieses Dialogfenster zeigt auch, wenn die gleiche Restriktion auf mehreren Ebenen verletzt ist (im obigen Beispiel in den Zeilen 2 und 3 auf Inhaber- und Gruppenebene).
- Geben Sie ggf. in der Spalte "Kommentar" Ihre Bemerkungen zu den Restriktionsprüfungen ein bzw. bearbeiten Sie den vorhandenen Kommentar.
Schließen Sie das Dialogfenster "Restriktionsprüfungen zur Order" mit "OK".
Kommentare zu den Restriktionsprüfungen können im Orderbuch nur von Benutzern eingegeben werden, die über das Objekt-Recht "Orders aufgeben, ändern und streichen" verfügen.
Lesen Sie dazu ggf. das Kapitel Benutzerverwaltung im Administrationshandbuch.