Gebühren
Definitionen zum Gebührenteil des Fondsporträts:
Feld | Beschreibung |
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Ausgabeaufschlag | Einmalige Zahlung für Beratung und Vertrieb, beim Erwerb eines Fonds zu entrichten. Er beträgt in der Regel drei bis fünf Prozent. Der Ausgabeaufschlag wird meistens auf den Rücknahmepreis berechnet, d. h.: Rücknahmepreis + Ausgabeaufschlag = Ausgabepreis |
Rücknahmegebühr | Gebühr, die dem Anleger auf den Rücknahmepreis auferlegt wird. |
Depotgebühr | Die Depotbank erhält eine Vergütung für Ihre Verwahrungstätigkeit, die nicht dem Anleger direkt belastet, sondern aus dem Fondsvermögen bezahlt wird. Sie geht daher zu Lasten der Wertentwicklung des Fonds. |
Managementgebühr | Diese Vergütung erhält die KVG für die Verwaltung des Fonds (daher auch Verwaltungsgebühr genannt). Die Gebühr wird nicht dem Anleger direkt, sondern dem Fonds belastet und geht damit zu Lasten der Wertentwicklung des Fonds. |
Erfolgsabhängige Gebühr | Wird eine erfolgsabhängige Gebühr berechnet? |