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Gebühren

Definitionen zum Gebührenteil des Fondsporträts:

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Beschreibung

Ausgabeaufschlag

Einmalige Zahlung für Beratung und Vertrieb, beim Erwerb eines Fonds zu entrichten. Er beträgt in der Regel drei bis fünf Prozent.

Der Ausgabeaufschlag wird meistens auf den Rücknahmepreis berechnet, d. h.:

Rücknahmepreis + Ausgabeaufschlag = Ausgabepreis

Rücknahmegebühr

Gebühr, die dem Anleger auf den Rücknahmepreis auferlegt wird.

Depotgebühr

Die Depotbank erhält eine Vergütung für Ihre Verwahrungstätigkeit, die nicht dem Anleger direkt belastet, sondern aus dem Fondsvermögen bezahlt wird. Sie geht daher zu Lasten der Wertentwicklung des Fonds.

Managementgebühr

Diese Vergütung erhält die KVG für die Verwaltung des Fonds (daher auch Verwaltungsgebühr genannt). Die Gebühr wird nicht dem Anleger direkt, sondern dem Fonds belastet und geht damit zu Lasten der Wertentwicklung des Fonds.

Erfolgsabhängige Gebühr

Wird eine erfolgsabhängige Gebühr berechnet?

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