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Personenverknüpfungs-Eigenschaften

Modul "Infront Advisory Solution Beratungsprozess" oder Modul "Personenverwaltung"

In diesem Dialogfenster legen Sie die Verknüpfungs-Eigenschaften der mit einem Inhaber (oder einem anderen Depotobjekt) verknüpften Person fest.

Die Eigenschaften der Personenverknüpfung im Einzelnen:

FeldBeschreibung

Verknüpfte Person

Name der Person, mit welcher der Inhaber oder Interessent verknüpft wird.

Person wählen

Wählen Sie diesen Button, um die verknüpfte Person zu bestimmen.

Lesen Sie mehr dazu im Abschnitt Personen verwalten.

Vertragsnummer

Geben Sie hier die Vertragsnummer ein.

Verknüpfungsart

Wählen Sie aus der Liste die Art der Verknüpfung zwischen Inhaber oder Interessent und verknüpfter Person aus.

  • Besitz
    Verknüpfung mit einer juristischen Person
  • Vollmacht
    Bankvollmacht gegenüber dem Inhaber oder Interessenten
    Als Vollmacht bezeichnet man die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht, d. h. die Befugnis, im Namen des Erteilenden für ihn Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der Bevollmächtigte ist also eine Art Stellvertreter, der für eine andere Person handeln oder Entscheidungen treffen darf.
  • Gesetzlicher Vertreter
    Bei dem gesetzlichen Vertreter handelt es sich um einen Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht sich unmittelbar aus einer gesetzlichen Bestimmung ergibt. Er ist deshalb von dem rechtsgeschäftlichen Vertreter zu unterscheiden, der seine Vertretungsmacht gem. §§ 164 ff. BGB durch Rechtsgeschäft erhält. Gesetzliche Vertreter sind etwa die Eltern, der Pfleger oder der Vormund sowie der Vorstand einer Aktiengesellschaft oder der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung [GmbH].
  • Wirtschaftlich Berechtigter
    Wirtschaftlich Berechtigte sind z. B. folgende Personen:
    1. Eine natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht.
    2. Eine natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.
  • Verknüpft
    Allgemeine Verknüpfung
  • n/a
    Keine Verknüpfung

Gültig von

Geben Sie hier das Datum ein, ab dem die Personen-Verknüpfung gültig sein soll.

Gültig bis

Geben Sie hier das Datum ein, bis zu dem die Personen-Verknüpfung gültig sein soll.

Bemerkung

Hier können Sie einen beliebigen Text eingeben.

Postbox-Export

Haben Sie eine Postbox lizenziert (interne und/oder externe Postbox) und in den Personen-Eigenschaften auch das Hochladen von Dokumenten in eine Postbox aktiviert, dann können Sie hier entscheiden, ob der Postbox-Upload auch für diese Personenverknüpfung gelten soll und so die Einstellung in den Personen-Eigenschaften ggf. übersteuern.

Standardmäßig ist dieses Kontrollkästchen zunächst aktiviert.


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