Wertpapiernamen
Bezüglich der Wertpapierbezeichnungen gilt Folgendes:
- Wertpapiere haben grundsätzlich einen Namen, der über die Datenversorgung bereitgestellt wird und der von den Namen älterer Versionen abweichen kann. Im Besonderen sind die Platz-Suffixe, wie "(X)" oder "(DE)" weggefallen. Wertpapiere vom Typ "Index" haben keinen vorangestellten Punkt mehr im Namen und die maximale Länge beträgt 100 Zeichen.
Wertpapiernamen müssen nicht für alle Wertpapierobjekte verschieden sein. Die Eindeutigkeit wird daher auch nicht über den Import aus dem Market Data Pool erzwungen. So entfallen z. B. die früher bekannten "~Nummer-Namensvarianten". Dennoch sollten Wertpapiernamen einen weitestgehend identifizierenden Charakter haben und beim manuellen Anlegen von Wertpapieren entsprechend vergeben werden.
- Kursnotierungen haben keine eigenen Namen, sondern ihr Name wird aus dem Wertpapiernamen abgeleitet durch die Regel:
<Wertpapiername> (<Platzkürzel>)
Beispiel:
Wertpapiername: Deutsche Bank AG
Name Kursnotiz am Platz "Frankfurt": Deutsche Bank AG (EDF)
Name Kursnotiz am Platz "XETRA": Deutsche Bank AG (EDE)
Name Kursnotiz am Platz "Mailand": Deutsche Bank AG (EIM)
…
Lesen Sie zu weiteren Möglichkeiten der Namensgebung für Wertpapiere das Kapitel Benutzerdefinierte Wertpapiernamen.